AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/18760420/

Tragwerksplanung, Teilumbau Wohngebäude Göltzschtalblick 16

Notice-ID: 18760420

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Stammdaten

Auftraggeber
Ellefelder Wohnbau GmbH
Veröffentlicht
17.10.2022
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Ellefelder Wohnbau GmbH; Straße, Hausnummer: Göltzschtalblick 16; Postleitzahl: 08236; Ort: Ellefeld; Land: DE; Telefon: +49 374573912; Fax: +49 3745749914; Internet-Adresse: https://ellefeld.de/wirtschaft/unsere-unternehmen/detailansicht/ellefelder-wohnbau-gmbh; E-Mail: wohnbau@ellefeld.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: GÖBLI16_TWP 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur für dieses Vergabeverfahren verwendet werden. Jegliche Weitergabe an Dritte ist verboten. 5) Art und Umfang der Leistung: Tragwerksplanung § 51 HOAI, für den Teilumbau des Wohngebäudes Göltzschtalblick 16 in 08236 Ellefeld, teilweise Umgestaltung von Grundrissen in einem 6-geschossigen Gebäude der Großtafelbauweise, Typ IW 83, errichtet 1989, einschließlich der Anpassung der damit verbundenen Technischen Ausstattung und Eingriffen in die Fassaden. Honorarzone II (zwei), Anrechenbare Kosten ca.: 510.000 €. Bauliche Umsetzung: Fertigstellung 2024. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 6. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Das Wohngebäude weist überwiegend den zur Zeit der Errichtung typischen Ausbaustandard aus. Zwischenzeitliche Maßnahmen beschränkten sich auf Umbauten von 4 Wohnungen in 2015/16, sowie dem Umbau und Erweiterung des Personenaufzuges einschließlich brandschutztechnischer Gebäudeertüchtigung in 2019. Mit den geplanten Wohnungsumbauten sollen größere Wohnungen entstehen und ein breiteres Wohnungsangebot absichern. Gleichzeitig sollen instandsetzungsbedürftige haustechnische und elektrotechnische Installationen erneuert werden, eine Instandsetzung der Dachabdichtung einschließlich Wärmedämmmaßnahmen an Drempel und Giebelseiten erfolgen und der Wetterschutz der Fassade verbessert werden. Nach SächsBO ist das Gebäude in die Gebäudeklasse 5 einzuordnen. Die geplanten Grundrissänderungen greifen in die Gebäudestatik ein. Das Genehmigungsverfahren regelt sich nach §§ 64 i.V.m. 66, Standsicherheitsnachweis und Brandschutznachweis sind bauaufsichtlich zu prüfen. Das Gebäude ist über einen vorhandener Aufzug aus 2019 barrierefrei erschlossen. Das Gebäude ist an die Fernwärmeversorgung angeschlossen. Gebäudedaten: BRI 14.242 m3, BGF 4.631 m2, Nutzfläche /Wohnfläche 2.983 m2, Geschosshöhen 2,80 m, Systemlänge 44,40 m, Systembreite 13,80 m, Systemhöhe 19,60 m, vollunterkellert, Querwandbauweise, Außenwände aus geschosshohen Mehrschichtelementen Dicke 260mm, tragende Innenwänden aus Stahlbeton d=150 mm, Deckenkonstruktionen aus Spannbetonfertigteilelementen Systemlänge 6.000 mm, nichttragende Trennwände aus 6cm Beton und Trockenbau, zweiläufige Treppe aus Stahlbeton, Massivdach aus Stahlbetonkassettenplatten mit Innenentwässerung. Geplante Maßnahmen sind u.a.: Erneuerung der Dachdeckung als bit. Bahnenabdichtung, Einbau neuer Fenster in giebelseitigen Bädern, teilweise Austausch der Balkontüren, Erneuerung von Innentüren, Einbau von Rauchschutztüren in Zwischenfluren der Wohngeschosse, Erneuerung der Abwasser- und Regenwasserleitungen sowie der kompletten Trinkwasseranlage, Umbau von Bädern in einzelnen Wohnungen, Austausch der Heizflächen bei veränderten Wohnungsgrundrissen, Abluftanlagen mit zentralen Dachventilatoren für innenliegende Bäder, Ausstattung der Wohnungen mit Elektroausstattung in Anlehnung an RAL2 mittlerer Ausstattungsgrad mit Installation in neuen Trockenbauwänden sowie als Auf-Putz-Installation an Betonwänden und Sockelleistenkanälen, Einrichtung eines Elt-Raumes im UG mit zentraler Zähleranlage und Elektro-Hauptverteilung, Deckendurchbrüche für Leitungsdurchführungen entsprechend statischer und brandschutztechnischer Anforderungen mit Brandschottungen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Wohngebäude; Straße, Hausnummer: Göltzschtalblick 16; Postleitzahl: 08236; Ort: Ellefeld; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 02.01.2023, Ende: 31.12.2024 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2650830/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 21.11.2022, 23:59 Uhr; Bindefrist: 31.01.2023 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR, für sonstige Schäden von 500.000 EUR und min. 2facher Jahresmaximierung nachzuweisen. Ggf. ist eine Erklärung des Versicherers zur Erhöhung im Auftragsfall oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung nachzuweisen. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Siehe Vertragsentwurf 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: 13.1. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben. 13.2. Bietergemeinschaften Neben Einzelunternehmen sind Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. 13.3. Eignungsleihe Es ist eine Erklärung abzugeben, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung. 13.4. Unterauftragsvergabe: Es ist eine Erklärung abzugeben, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin vorgelegt werden. 13.5. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Der Auftraggeber verlangt eine gemeinsame Haftung des Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe. 13.6. Es ist eine Erklärung abzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren: – gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder – gem. §21 Abs.1 AEntG oder – gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB). 13.7. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR, für sonstige Schäden von 500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. 13.8. Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben. Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 60.000 EUR/ brutto gefordert - Mindestforderung. 13.9. Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen. A) bis C) müssen durch jedes Referenzobjekt erfüllt werden: A) Fachgebiet für alle Referenzobjekte: Tragwerksplanung § 51 HOAI B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.12 C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung D) Planung eines Objektes mit Honorarzone: II (zwei) Die nachfolgenden Anforderungen E) bis G) können durch jeweils verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden: E) Planung einer Sanierungs- oder Umbaumaßnahme an Wohngebäuden in industriell vorgefertigter Stahlbetonbauweise mit Errichtung bis 1989 2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte. F) Planung eines Objektes mit vollständig erbrachter Lph.: mind. 2 bis 6 2 Referenzen - 2 Punkte / 1 Referenz - 1 Punkt / 0 Referenzen - 0 Punkte. G) Planung eines Objektes mit Baukosten DIN 276 KGR 300+400 Mio. Euro/Brutto ≥ 1,4 Mio - 2 Punkte / ≥ 1,0 Mio - 1 Punkt / 0 < 1,0 Mio - 0 Punkte. 13.10. Folgende Unterlagen sind für das Angebot einzureichen: a) Antragsbogen unterzeichnet - ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente, b) Vertragsentwurf unterzeichnet, c) Ausführungen zu den Zuschlagskriterien, d) Honorarblatt. 13.11. Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen im Verhandlungsverfahren nicht abweichend vm Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt. Angaben zu den Honorarbestandteilen sind im Honorarblatt vorzunehmen. 13.12. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Tragwerksplanung

Vergabe-Status

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