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Modernisierung Stadthalle Magdeburg, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 320 - Malerarbeiten
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenModernisierung Stadthalle Magdeburg, Heinrich-Heine-Platz 1, 39114 Magdeburg, Los 320 - Malerarbeiten🏆 Wallintin GmbH · Halberstadt
- Wallintin GmbH · Halberstadt
Bieter-Übersicht: 9 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Magdeburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement (KGM) plant eine grundlegende Modernisierung der Stadthalle Magdeburg. Das Stadthallenensembles ist vom Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal eingestuft. Grundlegende Zielstellungen der Modernisierung sind: · Aufwertung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes hinsichtlich seiner Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten · Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz · denkmalgerechte Rekonstruktion der Gebäudekubatur gemäß der ursprünglichen Gestaltidee · Optimierung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Stadthalle, insbesondere durch: - Verbesserung der Anliefersituation für die Bühne des Großen Saals - Verbesserung der Sichtverhältnisse auf die Bühne im Großen Saal - Erneuerung der Gebäudetechnik und der Veranstaltungstechnik - Erweiterung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen - Erneuerung der Küchenbereiche - energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes · Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum Magdeburgs · Verbesserung der außenräumlichen Qualitäten (Rückbau diverser Bestandsbauten) · Schaffung eines effektiven Hochwasserschutzes ------- Menge und Umfang der Hauptmaßnahmen Mengenangeben inkl. Treppenhäusern Spachtelarbeiten - Wände ca. 3.100 m2 - Decken ca. 790m2 Armierungsvlies tapezieren - Wände ca. 4.900 m2 - Decken ca. 3.700 m2 Dispersionsfarbe in NAK1-3, hell - Wände ca. 12.000 m2 - Decken ca. 4.600 m2 Dispersionsfarbe in NAK 1-3, dunkel - Wände ca. 3.500 m2 - Decken ca. 1.500 m2 Sol-Silikatfarbe in NAK1, farbig - Wände ca. 217m2 - Decken ca. 325 m2 Holzsockelleisten lackieren hell und dunkel - ca. 1.300m ------------------------- Realisierungszeitraum: Technische Vorbereitungen: 06.06.2025 – 01.07.20
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist zu 100 % entscheident.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 102 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Wallintin GmbHZuschlagswert 337.724 €1 Veröffentlichung
- 16.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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