Präqualifikation / Eignungsnachweise
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsregister
Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, soweit im betreffenden Ausland Versicherungspflicht besteht