AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y5PM7E3/documents) · Abgerufen am 25.10.2026 19:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1880e8da-1c7b-48d4-96ad-682aac64e23f/

Lieferung Stanz-Laser-Maschine und Blechbiegemaschine

Notice-ID: 1880e8da-1c7b-48d4-96ad-682aac64e23f · Procedure-ID: ba02b39d-ba5a-4371-bdec-ad18373a065e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH, Bremen
Veröffentlicht
27.08.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42600000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vom Auftragnehmer (AN) ist eine Stanz-Laser-Maschine sowie eine Blechbiegemaschine jeweils inkl. Werkzeugerstausstattung zu liefern. Der vom AN zu erfüllende Leistungsumfang umfasst die Lieferung bis zum Aufstellungsort, Montage und Inbetriebnahme der Maschinen sowie die Einweisung, Installation von Software und Schulung. Weiterhin muss ein mind. einjähriger Herstellersupport im Kaufpreis enthalten sein. Weitere Anforderungen an die Lieferung und die zu liefernden Produkte können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).