AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LNAB/documents) · Abgerufen am 02.09.2026 02:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1887250b-4fd4-4b0f-b874-0d9853caeb3e/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPads inkl. Zubehör

Notice-ID: 1887250b-4fd4-4b0f-b874-0d9853caeb3e · Procedure-ID: 5e6b2c6d-14f7-4adb-984b-7c4be97b36d2

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Steinfurt, Steinfurt
Veröffentlicht
13.07.2026
Frist (Submission)
13.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213200 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
978.525 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Art und Umfang der Leistung (Schätzmengen / Maximalmengen inkl. 50% Aufschlag): - Ca. 800 Stück: iPad (11. Generation, 128 GB) - Ca. 400 Stück: iPad (11. Generation, 256 GB) - Tastatur-Schutzhüllen (Logitech Rugged Combo 4) - Eingabestifte (Apple Pencil USB-C) - Stück: MDM-Lizenzen (Jamf School) Technische Dienstleistungen (Vorkonfiguration, Implementierung Apple School Manager & Jamf MDM, Erstbetankung, Update auf aktuelles iPadOS/macOS, Set-Montage und schülerspezifische Kennzeichnung für die direkte Ausgabe vor Ort).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).