Präqualifikation / Eignungsnachweise
Anstelle der Eigenerklärung kann der Nachweis der Eignung durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PräquaIifikationsverzeichnis) geführt werden.
falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen zu verlangen,