AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/18c368ae-f3ee-4f4f-b3bb-aa94495ece75) · Abgerufen am 03.08.2026 06:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/18c368ae-f3ee-4f4f-b3bb-aa94495ece75/

Rahmenvereinbarung für Produkte im Bereich der Großdatenhaltung (RV Tape Library)

Notice-ID: 18c368ae-f3ee-4f4f-b3bb-aa94495ece75 · Procedure-ID: 18c368ae-f3ee-4f4f-b3bb-aa94495ece75

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Stammdaten

Auftraggeber
Zuse-Institut Berlin, Berlin
Veröffentlicht
10.04.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
10.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Rahmenvereinbarungen mit unterschiedlichen Anbietern bzw. Herstellern zur Beschaffung von Tape-Library-Technologie basierten Lösungen (Hardware und Software) einschließlich der zugehörigen Implementierungs- und Serviceleistungen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird die bestehende Datenhaltungstechnologie kontinuierlich erweitert und modernisiert. Darüber hinaus muss auch gänzlich neue Datenhaltungstechnologie diverser Hersteller beschaffbar sein.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).