AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pförtnerdienstes für das Amt für Informationstechnik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
• Nach Vorgaben Öffnen und Verschließen aller Gebäude auf der Liegenschaft. • Überwachen und Regeln von Personenbewegungen durch Kamera und Zutrittskontrollsystem. • Telefonische Anmeldung von Besuchern und Firmen bei den Beschäftigten im Haus oder bei den Hausmeistern der GMSH. • Ausgabe und Verwalten von Besucherausweisen. • Wegweisung im Haus / auf der Liegenschaft. • Entgegennahme von Fundstücken, Dokumentation im Wachbuch und Weiterleitung an die Liegenschaftsverwaltung. • Zuweisung von Besucherparkplätzen außerhalb des Parkhauses. • Ausübung des Hausrechts. • Überwachung des Freihaltens von Rettungswegen. • Anwesenheitskontrolle der Reinigungskräfte • Kontrollgang zum Dienstende ab 19.30 Uhr nach Vorgaben. • Schlüssel-/Transponder Ausgabe an Besuchern und Firmen, Protokollierung und Rücknahme. • Annahme und Weiterleitung von Post und Postpaketen sowie Benachrichtigung von Mitarbeitern bei Anlieferung von Waren und Material. • Ausgabe und Rücknahme der Berechtigungskarten für die Nutzung der E-Ladesäule • Kontrolle und Dokumentation des Zutrittes zum Serverraum • Kontrollgang um 19.30 Uhr der Besprechungsräume.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 31.03.2028
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Brandenburger Sicherheit & Service GmbH
- Vertragsabschluss
- 17.02.2025
- Angebotsspanne
- 1 – 1 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.12.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.