AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beratungsleistungen im Rahmen der strategischen und operativen Ausrichtung der KNAPPSCHAFT
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Bochum
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79410000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 19.350.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung von strategischen und operativen Beratungsleistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT (inkl. Querschnittsbereichen und Regionaldirektionen). Die übergeordnete Zielsetzung ist die Stabilisierung und perspektivisch die Konsolidierung der KNAPPSCHAFT innerhalb des Verbundsystems der KBS sowie die Schaffung einer effizienten und wettbewerbsfähigen Organisationsstruktur. Zur konkreten Leistungsanforderung gehören u.a. die Optimierung der Steuerungsfähigkeit und Leistungsfähigkeit in den Kernleistungsbereichen der KNAPPSCHAFT, die Optimierung der Finanzprozesse im Verbundträger DRV KBS, die Verbesserung der Prozesse und der Effizienz insbesondere im Hinblick auf den Personaleinsatz sowie Ableitung möglicher Organisationsanpassungen, die Neufestlegung der strategischen Ausrichtung und Marktposition nach erfolgter Konsolidierung sowie Begleitung der Transformationsprozesse, Change Management, Befähigung und Kommunikation. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Die Leistungen sind nach Abruf durch den Auftragnehmer zu erbringen. Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 23 Mio. Euro inkl. MwSt. Es besteht keine Abrufverpflichtung und entsprechend kein Vergütungsanspruch.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.