Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung Teil II:
Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen mit Bennenung von Namen der Personen mit Funktion.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem., dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere für Bundesautobahnen (MVAS).
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Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gem. § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG).
Bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis in deutscher Sprache vorzulegen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft* einzureichen.
*Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Angaben insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Angaben Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Anforderungen beiträgt. Wird eine der erforderlichen Leistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.