AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YDCRKK5/documents) · Abgerufen am 15.10.2026 08:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/18eceab8-3b60-40c0-81a2-b397aa8905de/

Umplanung Schöpfwerk Bullenbruch

Notice-ID: 18eceab8-3b60-40c0-81a2-b397aa8905de · Procedure-ID: 1787c180-cdf1-4f79-b661-5bf92aa33cad

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Stammdaten

Auftraggeber
NLWKN Betriebsstelle Stade, Stade
Veröffentlicht
03.09.2026
Frist (Submission)
02.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Schöpfwerk Bullenbruch wird zur Steigerung der Förderleistung von 4 m³/s auf 6 m³/s und zur Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit umgebaut. Zur Erhöhung der Förderleistung wird die Pumpentechnik inkl. der Stromversorgung komplett ausgetauscht. Die Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit für den Fischabstieg soll durch fischschonende Pumpentechnik realisiert werden. Die Planung umfasst den Ingenieurbau, die gesamte technische Ausrüstung sowie Instandsetzungen am denkmalgeschützten Bestand.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).