AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 02:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/19084278-337b-4d59-ac57-b643efccbebb/

Herstellen, Liefern und Montieren einer SF6 isolierten, typgeprüften 30-kV Schaltanlage in unserem Umspannwerk Ottenstein

Notice-ID: 19084278-337b-4d59-ac57-b643efccbebb · Procedure-ID: 89c5c1f9-5be1-40e8-a66f-5835a9673cc1

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Stammdaten

Auftraggeber
Westfalen Weser Netz GmbH, Herford
Veröffentlicht
19.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31214000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Herstellung sowie Liefern und Montieren einer SF6 isolierten typgeprüften 30-kV-Einfachsammelschienen-Schaltanlage mit fest eingebauten Dreistellungsschaltern mit Trenner, Erder und Vakuumleistungsschalter für das Umspannwerk Ottenstein (im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH) Referenznummer der Bekanntmachung:2024-07-WWN Die Schaltanlage ist nach IEC 62271-200 für die Verfügbarkeitsklasse LSC 2 in der Schottungsklasse PM und nach Störlichtbogen Qualifikation IAC A FLR 20kA 1s zu erreichen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der als Anlage zur Verfügung gestellten techn. Leistungsbeschreibung. (0 technische Leistungsbeschreibung 30 kV Schaltanlage UW Ottenstein.pdf)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen (bei Bezirksregierung Münster), Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).