AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag zur Unterhaltung öffentlicher Grünflächen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rennbahngemeinde Hoppegarten, Hoppegarten
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 24.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77310000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Unterhaltung öffentlicher Grünflächen. Los 1 Gewerbegebiet Dahlwitz - Hoppegarten: Die Leistung umfassen die Unterhaltungspflege straßenbegleitender Hecken, Sträucher, Gehölze im Straßenbereich, Grünanlagen sowie wassergebundene Wegedecken. Los 1 SEW Hönow: Die Leistung umfassen die Unterhaltungspflege Straßenbegleitgrün, Landschaftsrasenfläche, Rückschnitt Gehölze, Röhricht, Sumpfvegetation, Schilfschnitt, Pflanzflächen, Laub und Rasenflächen sowie wassergebundene Wegedecken. — Rahmenvertrag zur Unterhaltung öffentlicher Grünflächen. Los 1 Gewerbegebiet Dahlwitz - Hoppegarten: Die Leistung umfassen die Unterhaltungspflege straßenbegleitender Hecken, Sträucher, Gehölze im Straßenbereich, Grünanlagen sowie wassergebundene Wegedecken. Los 1 SEW Hönow: Die Leistung umfassen die Unterhaltungspflege Straßenbegleitgrün, Landschaftsrasenfläche, Rückschnitt Gehölze, Röhricht, Sumpfvegetation, Schilfschnitt, Pflanzflächen, Laub und Rasenflächen sowie wassergebundene Wegedecken.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.