AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 06:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/193c1107-9a7b-4cba-b0ce-9a5f1ce07d47/

Mustermodul MZ

Notice-ID: 193c1107-9a7b-4cba-b0ce-9a5f1ce07d47 · Procedure-ID: 49f4955d-2e4e-432f-b7f7-9de502e418b6

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Stammdaten

Auftraggeber
Robert Bosch Krankenhaus GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
24.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45215100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

2 geschossiger Modulbau L / B / H : ca. 16,00 / 8,00 / 9,00 m Erdgeschoss: Flurbereich, Stützpunkt, angeschlossenes Backoffice Obergeschoss: 1 Patientenzimmer Regelleistung mit Nasszelle, 1 Patientenzimmer Wahlleistung mit Nasszelle, vorgelagerter, gestalterisch zweigeteilter Flurbereich, anschließender offener Zimmerbereich zur Darstellung weiterer Ausbau- und Gestaltungselemente Musterfassaden ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Das Robert Bosch Krankenhaus ist gemäß § 99 Abs. 4 GWB kein öffentlicher Auftraggeber, jedoch durch Förderungen des Landes Baden Württemberg an das Vergaberecht gebunden. Ein Versand von Planunterlagen zur Kalkulation der Angebote erfolgt erst nach Rücklauf einer unterschriebenen Verschwiegenheitserklärung. Diese liegt den Vergabeunterlagen bei.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.09.2026
Ende
19.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).