AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 18:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/19465098/

Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis im Schloss Ebersbach - Fußböden

Notice-ID: 19465098

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schöpstal
Veröffentlicht
10.02.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schöpstal; Bereich/Abteilung: Bürgermeister; Straße, Hausnummer: Am Schloss 11; Postleitzahl: 02829; Ort: Schöpstal; Land: Deutschland; E-Mail: info@gemeindeschoepstal.de; Telefonnummer: +49 3581-38270; Fax: +49 3581-382714 2. Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 3. Auftragsgegenstand: Ertüchtigung Brandschutz und Erweiterung der Hausarztpraxis im Schloss Ebersbach - Fußböden 4. Orte der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Ebersbach; Straße, Hausnummer: Am Schloss 11; Postleitzahl: 02829; Ort: Schöpstal; Land: Deutschland 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: ca. 105m² Bodenbelag und Spanplatte ausbauen; ca. 105m² Unterboden aus Fermacellplatten mit Ausgleichsschüttung; ca. 125m² PVC-Bodenbelag; Übergangsschienen, Sockelleisten 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 24.-43.KW 2023 7. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme.; Sonstiges: nicht angegeben Fußbodenbeläge

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).