Referenzen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Personen als Bewachungspersonal einzusetzen, die mindestens die Qualifikation "IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (mit IHK-Prüfung)" bzw. mit heutiger Bezeichnung "IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK- mit IHK-Prüfung)" bzw. eine vergleichbare Qualifikation in einem anderen europäischen Mitgliedstaat nachweisen können.
Der Leiter der Wachgruppe ist eine "IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (mit IHK-Prüfung)" bzw. mit heutiger Bezeichnung "IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK - mit IHK-Prüfung) oder verfügt über eine vergleichbare Qualifikation in einem anderen europäischen Mitgliedstaat und kann mindestens 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen.