Bietergemeinschaft
Mehrfachbeteiligungen z.B. als Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Mehrfachbeteiligungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen.