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Los 4 - Holzbauarbeiten Fachwerk / Holzzierrat
Handwerkskammer Erfurt · Erfurt
Beschreibung
Angaben zur Ausführung: Vorhandenes Schadensbild -der linke Flügel neigt sich stark zum Nachbargebäude -der Mittelbau neigt sich ebenfalls zu dem linken Flügel -zwischen den Seitenflügeln und dem Mittelbau existiert keine Verbindung Fassade Die Fassade besteht aus einem Holzfachwerk und Gefachen aus Lehm/Lehmstaken, wobei es bereits in vergangener Zeit zum Austausch mit Ziegelmaterial kam. Das Holzfachwerk und die Gefache sind ganzflächig verputzt. Der starklagige Putz an den Außenwandflächen liegt auf Putzträgern aus Holzspangeflecht auf, welches mit Metallklammern am Fachwerk befestigt wurde. Dieser Putz wird im Vorfeld dieser Arbeiten bauseits entfernt. Es gibt keine Bestandspläne, in denen das vollflächig verputzte Fachwerk ersichtlich wird. Eine Annahme der Fachwerkständer/-Riegel/-Streben durch den Architekten ist diesen Unterlagen beigefügt und dient als Grundlage der Positionsplanung und Mengenangaben. Zierrat, Türbekleidungen, Pilaster, Eckrustizierungen Die Holzbekleidungen bestehen zu einem hohen Anteil aus bauzeitlicher Substanz. Um diese Substanz zu erhalten, sollten diese möglichst am Objekt erhalten bleiben und vom Gerüst aus bearbeitet werden. Vorgehensweise Ausführung Entfernen der beschädigten Holzquerschnitte durch Aussägen der geschädigten Querschnitte. Entfernung von alten Holzresten in den Verbindungen und passgenauer Zuschnitt der neuen Holzquerschnitte und Montage incl. korrekter Auflagerung auf den vorgesehenen Bauteilen. Alle vorhandenen Anschlüsse müssen wieder hergestellt werden. Die Sicherung der neuen Holzquerschnitte, zur ausreichenden Kraftübertragung, sind über die vorgefundenen zimmermannsmäßigen Verbindungen, wie sie in der usrpünglichen Ausführungsvariante ausgebildet waren, wiederherzustellen. Änderungen in der Ausführung sind mit der Bauüberwachung zuvor abzusprechen. folgende Bauteile sind zu ersetzen bzw. auszutauschen: * geschädigte Ständer-Teilstücke im Fußpunkt zur Holzschwelle in der Außenfassade * geschädigte Ständer-Teil
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Holzbauarbeiten im Bereich Fachwerk und Holzzierrat.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle: Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG) 1. Nachprüfungsmöglichkeit Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB, erreicht oder übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wert-grenzen [150.000 EUR (netto) bei Bauleistungen und 50.000 EUR (netto) bei Leistungen und Lieferungen]. Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. 2. Informationspflicht Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist. 3. Nachprüfungsverfahren a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform elektronisch über die Vergabeplattform im Vergabeverfahren zu senden. b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten. c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben. d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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