Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die Eignung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen nachzuweisen.