AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/196ed371-2db8-402e-a74b-c4c52dc3bb0b) · Abgerufen am 29.09.2026 18:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/196ed371-2db8-402e-a74b-c4c52dc3bb0b/

25 E 70006 - Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen Moringen (MRVZN) - Reinigungsausschreibung - Unterhaltsreinigung

Notice-ID: 196ed371-2db8-402e-a74b-c4c52dc3bb0b · Procedure-ID: df418e39-5392-4d81-b5b6-5cc2879e4285

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
Veröffentlicht
02.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
3.099.614 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1 - MRVZN Moringen (UR): ca. 17.200 m² am Standort Moringen und ca. 5.615 m² am Standort Göttingen Los 2 - Offener Maßregelvollzug Hannover: ca. 287 m²; Es wird die DIN 13063 zu Grunde gelegt!

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2027
Verlängerungsoption
bis zu 6× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Gies Dienstleistungen GmmbH · Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Vertragsabschluss
11.02.2026
Zuschlagsentscheidung
26.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).