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Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Stadt Moers
Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · Hamburg · Hamburg
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErrichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Stadt Moers🏆 Bietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG und MN Glasfaser GmbH · Coesfeld
- Bietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG und MN Glasfaser GmbH · Coesfeld
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz) i.S.v. § 6 der Gigabit-Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (graue Flecken) der Stadt Moers.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke) 60 Pkt.Qualität
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Technisches Konzept 15 Pkt.Qualität
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Endkundenprodukte Unterkriterien: a) PK "Basis" (2%) b) PK "Standard" (3%) c) PK "Premium" (4%) d) GK "Standard" (3%) e) GK "Premium" (3%) 15 Pkt.Qualität
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Marketing- und Vertriebskonzept 5 Pkt.Qualität
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Einsatz innovativer Technologien und Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 204 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG und MN Glasfaser GmbH1 Veröffentlichung
- 17.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 195 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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