AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 07:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1984b233-a85c-445e-bfd3-59a01fa22b39/

Austausch Datacenter, Prozessnetz und WLAN Infrastruktur

Notice-ID: 1984b233-a85c-445e-bfd3-59a01fa22b39 · Procedure-ID: 283ab755-7024-4607-b2c5-70a1b0ea8da6

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Stammdaten

Auftraggeber
Mainova AG, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
05.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.750.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die bestehende IT-Infrastruktur des Unternehmens im Bereich des Datacenter, des Prozessnetz und des WLAN ist durch ein hohes Alter der Hardware gekennzeichnet. Viele der eingesetzten Geräte sind nicht mehr in der Lage, die aktuellen Anforderungen effizient zu erfüllen und sind an der Grenze ihrer Lebensdauer. Zudem läuft die Wartung für diese Hardware aus, was zu erhöhten Risiken und potenziellen Ausfallzeiten führen kann. Die aktuell eingesetzte Technologie behindert die Implementierung neuer Features und Sicherheitsfunktionen sowie die Nutzung moderner Automatisierungstechniken, die für die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des Unternehmens entscheidend sind. Das Hauptziel dieser Ausschreibung ist die Modernisierung der Netzwerkinfrastruktur durch den Einsatz aktueller Cisco Hardware.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).