AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Qualitative Erhebung im Projekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren – Kinder als Opferzeug*innen"
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
- Veröffentlicht
- 25.04.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72314000-9 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- UVgO (Unterschwelle)
Beschreibung
Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. (DKHW) möchte in Kooperation mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) im Rahmen des Projekts „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren“ qualitativ erheben, wie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren in Bezug auf Kinder als Opferzeug*innen umgesetzt werden, welche Hindernisse in der Praxis vorliegen und wie die Umsetzung gut gelingen kann. Eine Kombination von rechts- sowie sozialwissenschaftlicher oder vergleichbarer Expertise ist wünschenswert. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes und der EU-Kinderrechtsstrategie in Deutschland. Seit 2017 wird sie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert, um Handlungsfelder zu identifizieren sowie Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland zu entwickeln und implementieren. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteur*innen. Die Arbeitsschwerpunkte reichen von Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln sowie Kinder- und Jugendbeteiligung über Kinderrechte in der digitalen Welt bis zu Kindgerechter Justiz. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte beobachtet und bewertet kritisch die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Gemeinden. Dazu prüft sie Gesetze, initiiert eigene Forschungsvorhaben und erläutert die Vorgaben der Konvention an unterschiedliche Verantwortungsträger*innen in Politik und Zivilgesellschaft und natürlich auch an Kinder und Jugendliche selbst. Die Koordinierungsstelle und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention setzen sich in verschiedenen Kooperationsprojekten seit vielen Jahren mit den Kriterien für eine kindgerechte Justiz in Deutschland auseinander. Jedes Jahr sind tausende Kinder an Justizverfahren beteiligt. Wie Kinder ein Verfahren erleben, ob es kindgerecht ist, darf jedoch nicht nur vom individuellen Engagement der Verfahrensbeteiligten oder des Gerichts abhängen. Die Verwirklichung des Rechts auf ein kindgerechtes Verfahren muss systematisch und strukturell abgesichert sein. Das gemeinsame abgeschlossene Pilotprojekt vom Deutschen Kinderhilfswerk und dem Deutschen Institut für Menschenrechte "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" hatte das Ziel, die Umsetzung einheitlicher, auf internationalen Vorgaben basierender kinderrechtsbasierter Kriterien in der familiengerichtlichen Praxis zu erproben. qualitativ; Erhebung; kinderrechtsbasiert; Strafverfahren; Kinder; Rechtswissenschaft; Sozialwissenschaft; UN-Kinderrechtskonvention
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor