Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Nachweis zur Eignung kann ganz oder teilweise durch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Einzelnachweise gem. VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1-9.