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Neubau eines Waldhortes mit Kindergarten, Begegnungsraum und Mitarbeiterwohnungen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
Gemeinde Hohenbrunn · Hohenbrunn · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau eines Waldhortes mit Kindergarten, Begegnungsraum und Mitarbeiterwohnungen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI🏆 toponauten GmbH · Freising
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: toponauten GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Hohenbrunn plant den Neubau eines Waldhortes mit Kindergarten, Begegnungsraum und Mitarbeiterwohnungen in Riemerling. Der Neubau dient als Ersatzneubau für eine bereits an einem anderen Standort bestehende Einrichtung und soll konzeptionell an diese ansetzen. Es soll ein Hort und Kindergarten errichtet werden, der räumlich über alle Voraussetzungen für einen Regelbetrieb verfügt (Nebenräume, Sanitär, Team- und Leitungszimmer, Hausaufgabenraum). Die Einrichtung wird als moderne Regeleinrichtung mit direktem Waldzugang als „Waldhort und Waldkindergarten“ betrieben. In den Garten bzw. Außenbereich soll ein eigenes, ca. 3000 qm großes direkt angrenzendes Waldgrundstück integriert werden (Bestand) sowie Zugang zu weiteren, direkt anliegenden 2000 bis 3000 qm Wald bestehen. Weiterhin soll in der Einrichtung eine eigene Treffmöglichkeit für Schüler bestehen, welche diese nach der Schule selbstständig aufsuchen können (Schüler ab 12 Jahren, also ehemalige „Hortkinder“), ein kleiner Café-Bereich, Schüler-Café. Im Zuge einer nachhaltigen und ökologischen Ausrichtung und Entwicklung des Kinderhauses soll im weiteren Planungsverlauf eine Holzbaukonstruktion für die Erweiterung des Kindergartens geprüft werden. Der Kindergarten ist auf einem Grundstück an der Ottostraße in 85521 Riemerling im Bereich Ottostraße zwischen Theodor-Heuss-Straße und Notinger Weg geplant. Das Grundstück wird über die Ottostraße erschlossen und umfasst ca. 4.500 qm mit weiterem, für die Außenanlagen nutzbaren Waldgebiet. Für das Projekt wurde nachfolgendes grobes Raumprogramm angedacht. -Hort mit bis zu 75 Hortplätzen; -Kindergarten mit bis zu 50 Kindergartenplätzen; -Begegnungsraum bzw. Jugendraum-/Treffraum („kleines Schüler-Café“); -2 Mitarbeiterwohnungen im OG (einmal klein, einmal groß); -optional Frischküche (Vollküche). Für den Neubau sind ca.1.600 m² BGF mit einer NUF von ca. 1.100 m² geplant und wird auf Teilflächen der Flurnummern 1014, Gemarkung Hohenbrunn errich
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Zuschlagskriterien
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Personelle Besetzung - Gewichtung 35% 35 %Qualität
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 25 %Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 %Preis
Honorarangebot
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15% 15 %Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 5 %Qualität
Gesamteindruck Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftragnehmer toponauten GmbH1 Veröffentlichung
- 16.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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