Referenzen
Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den angegebenen Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt.
Einen halben Zusatzpunkt erhält der Bewerber auch dann, wenn die Referenz substantielle Leistungen des Leistungsbildes Projektleitung gem. § 3 Abs. 2 AHO-Heft Nr. 9 beinhaltet.
Einen halben Zusatzpunkt erhält der Bewerber zudem, wenn die Referenz das Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel impliziert.
Ein halber Zusatzpunkt wird auch dann verdient, wenn die Referenz die Erstellung mindestens eines Fördermittel-Verwendungsnachweises beinhaltet.
Ein halber Zusatzpunkt fällt zudem an, wenn das Referenzprojekt den Platin-, Gold-, Silber- oder Bronze-Standard nach dem DGNB-Zertifizierungssystem erlangt hat.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass halbe Zusatzpunkte nur für solche Referenzen vergeben werden können, die auch die unter Ziff. IV.9.3 angegebenen Mindestanforderungen erfüllen.