AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 01:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/199a3aa6-d907-4aa2-a885-b3b51e861fbd/

Bodenbelagsarbeiten

Notice-ID: 199a3aa6-d907-4aa2-a885-b3b51e861fbd · Procedure-ID: 3de364ec-0cae-4fe7-abca-34ae1771f69c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Achim AG, Achim
Veröffentlicht
05.11.2025
Frist (Submission)
11.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45432100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
90.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Stadtwerke Achim AG plant einen Büro-Neubau mit drei Geschossen sowie einem Untergeschoss. Das Gebäude schließt an einen Bestandsobjekt auf allen oberirdischen Geschossen ebenen gleich an. Das äußere und innere Erscheinungsbild orientiert sich hinsichtlich der Gestaltung am Bestand. Im EG befinden sich GK-Wände u.a. mit Fenstern und Tür als Sichtbeziehung zwischen den Räumen. Die Trockenbauwände stehen im EG,1.OG und 2.OG als Trennwand zwischen den Büros sowie um und im Sanitärbereich. Die Außenwände des UG bleiben sichtbar in Stahlbetonoptik. Nähere Informationen sind in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen bzw. den Plänen angegeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
06.02.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).