AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-IOM-2026-0011) · Abgerufen am 05.11.2026 21:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/19a0a0ce-8d25-4331-9237-956152f049f6/

Anschaffung eines Femtosekunden-Laser-Systems mit Ti.Sa-Verstärkungssystems (Fachlos 1) und eines Detektionssystem (Fachlos 2)

Notice-ID: 19a0a0ce-8d25-4331-9237-956152f049f6 · Procedure-ID: d6ad4e9d-8104-45de-9920-0d6d2d8ccf25

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Stammdaten

Auftraggeber
Leibniz-Institut für Oberflächenmodifizierung e.V., Leipzig
Veröffentlicht
06.10.2026
Frist (Submission)
04.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38500000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber benötigt ein (1) fabrikneues Femtosekunden-Laser-System. Das System muss die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 beschriebenen Leistungsmerkmale nachweislich aufweisen (= Mindestanforderungen). — Der Auftraggeber benötigt ein (1) fabrikneues Detektionssystem, welches die in den Kapiteln 2.2.1 und 2.2.2 beschriebenen Leistungsmerkmale aufweisen (= Mindestanforderungen)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
17.11.2026
Ende
17.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Referat 38 - 1, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).