AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d2eb30889-5986ee109e336c90) · Abgerufen am 04.10.2026 20:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/19a3509d-3f87-4001-8ebd-47fb79557f00/

Beschaffung von 11 Dienstfahrzeugen Transporter mit Doppelkabine, Pritsche und serienmäßigen Allradantrieb für die Landesforstanstalt M-V

Notice-ID: 19a3509d-3f87-4001-8ebd-47fb79557f00 · Procedure-ID: cb01e06b-58cf-4a27-8151-bd13d6f4ad93

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Malchin
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34131000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landesforstanstalt M-V beabsichtigt die Beschaffung von 11 Dienstfahrzeugen Transporter mit Doppelkabine, Pritsche und serienmäßigen Allradantrieb. Es werden ausschließlich Neufahrzeuge beschafft. Die Anforderungen und Ausstattungsmerkmale, insbesondere die durch den Auftraggeber gestellten Mindestanforderungen, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei 09.0. der Vergabeunterlagen).

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
28.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).