AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 18:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/19ab2bc9-4e27-47f3-8491-126bc2cadfbf/

AP04-0018 Bohrplanung

Notice-ID: 19ab2bc9-4e27-47f3-8491-126bc2cadfbf · Procedure-ID: 51a4fdc4-aa20-49ca-bfc7-d8bdc416d0d1

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Stammdaten

Auftraggeber
WärmeWerk Wörth GmbH, Wörth am Rhein
Veröffentlicht
08.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
76530000 — Erdöl- und Gasdienstleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die anzubietenden Leistungen umfasst die Planung von zwei geothermischen Tiefbohrungen im Erlaubnisfeld "Bertha" der WärmeWerk Wörth GmbH (Inhaber der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken im Feld Bertha). Im Anschluss sollen die Ausschreibungen und die Vergaben des Bohrkontraktors, der Servicefirmen sowie des erforderlichen Equipments unterstützt werden. Final ist gemeinsam mit den beauftragten Firmen ein Bohrprogramm für jede der beiden Geothermiebohrungen zu entwickeln, und auf Basis der "Lessons learned" zu optimieren. Dies beinhaltet auch eine Überarbeitung der Planung nach Abschluss der ersten Bohrung.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.12.2025
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).