AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 05:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/19b6a259-b5ea-4d0a-ae00-d50b7f0ca77f/

Konzeption und Gestaltung einer szenografischen Dauerausstellung - Los 1

Notice-ID: 19b6a259-b5ea-4d0a-ae00-d50b7f0ca77f · Procedure-ID: 212bc1a2-18da-423e-8b79-95bb3234b372

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Stammdaten

Veröffentlicht
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
92521100 — Freizeit und Kultur
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen zur Konzeption und Gestaltung einer szenografischen modularen Dauerausstellung an Bord der GORCH FOCK I in Stralsund. Die neue Ausstellung an Bord der GORCH FOCK I soll Besucherinnen und Besuchern ein einzigartiges maritimes Erlebnis bieten. Sie richtet sich an ein breites Publikum, darunter Erwachsene, Kinder, maritime Enthusiasten sowie internationale Gäste. Ziel ist es, die Geschichte, die Bedeutung und das Leben an Bord des Segelschulschiffs GORCH FOCK I erlebbar zu machen. Die Ausstellung soll in den für den Besucherverkehr gedachten Räumlichkeiten in der Back, an und unter Deck realisiert werden und die Themen „Ausbildung auf Segelschulschiffen“ sowie „Geschichte der GORCH FOCK I“ vermitteln. Hierbei sind das gesamte Hauptdeck und Teile des Unterdecks nutzbar.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).