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Rahmenvereinbarung für IT-Leasing /PC- und Servertechnik und Multifunktionsgeräte/ für die SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH und KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung für IT-Leasing /PC- und Servertechnik und Multifunktionsgeräte/ für die SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH und KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR🏆 CHG Meridian Deutsche Computer Leasing AG · Weingarten
- CHG Meridian Deutsche Computer Leasing AG · Weingarten
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der Leasinggegenstand sind die von der SIS bzw. KSM erworbenen, an den Leasinggeber übertragenen Vermögensgegenstände. Hierbei handelt es sich um: 1. Arbeitsplatz-Technik, insbesondere PCs, Notebooks, Monitore / 2. Rechenzentrums- und Netzwerktechnik, insbesondere Server, Storage, Datensicherungstechnik, Switche, Firewalls / 3. Druck- und Kopiertechnik, insbesondere Multifunktionsgeräte
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 %Preis
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Zinsgleitklausel 20 %Kosten
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Sicherheits- und Löschkonzept 15 %Qualität
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ISO-Zertifitierung 10 %Qualität
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CO2-Kompensation und Nachhaltigkeit 5 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende
Auftragnehmer CHG Meridian Deutsche Computer Leasing AG2 Veröffentlichungen
- 10.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 25.10.2024 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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