AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 16:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1a23bf1f-5ea0-4667-b41e-984a094ead60/

IFA Gesamtsanierung BT 2 und bauteilübergreifende Maßnahmen - Abbruch- u. Schadstoffsanierungsarbeiten (Auftragsänderung)

Notice-ID: 1a23bf1f-5ea0-4667-b41e-984a094ead60 · Procedure-ID: 2375918c-f208-4ccf-af8f-7628db6b61d9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Berlin
Veröffentlicht
30.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45110000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) in Sankt Augustin als Teil der DGUV unterstützt die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland bei Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Vorliegend handelt es sich um ein Sanierungsprojekt des Bauteils 2 des IFA (mit weiteren bauteilübergreifenden Maßnahmen), das aus den 1970er Jahren stammt. Mit dem hier gegenstädlichen Los kamen Abbruch- u. Schadstoffsanierungsarbeiten zur Ausführung. Es kommen zusätzliche Leistungen gem. § 1 Abs. 3 VOB/B bzw. § 1 Abs. 4 S. 1 VOB/B zur Ausführung. Die Auftragsänderung erfolgt gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Die hiesige Bekanntmachung erfolgt gem. § 132 Abs. 5 GWB.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
29.07.2025
Zuschlagsentscheidung
29.07.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).