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Annahme und Umschlag für Altpapier aus dem Kreis Mettmann
Kreis Mettmann - Der Landrat, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle- · Mettmann · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Annahme und Umschlag von Altpapier für den Nordkreis - Heiligenhaus, Mettmann, Ratingen, Velbert, Wülfrathgesch. 1.059.563 €🏆 REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG · Düsseldorf
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Los 2 VergebenLos 2: Annahme und Umschlag von Altpapier für den Südkreis - Erkrath, Haan, Hilden, Langenfeld, Monheim am Rheingesch. 924.882 €🏆 REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG · Düsseldorf
- REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG · Düsseldorf
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
EU-weite Ausschreibung für die Annahme und den Umschlag von Altpapier aus dem Kreis Mettmann in zwei Losen (Nord- und Südkreis) für den Zeitraum 01.01.2027 bis zum 31.12.2032 (sechs Jahre).
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Kreislaufwirtschaft
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Das Gesamtangebotsentgelt wird zu 70% berücksichtigt,
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Hinweis: Die Tender-Werte sind über alle Lose identisch und ihre Summe übersteigt das publizierte Auftragsvolumen — vermutlich hat die Vergabestelle ein Gesamt-Angebot versehentlich pro Los eingetragen statt eines los-spezifischen Werts. Verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 141 Tage nach Fristende
Auftragnehmer REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KGZuschlagswert 550.558 €1 Veröffentlichung
- 07.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 397 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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