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Bauplanungsleistungen für die Errichtung eines Umspannwerks
SWE Netz GmbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
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Die SWE Netz GmbH ist als Netzbetreiber der Landeshauptstadt Erfurt für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Stromverteilungsnetze verantwortlich. Eine der Aufgaben besteht darin, das Hochspannungsnetz (110kV-Netz) an den – durch verschiedene Einflussgrößen – steigenden Energiebedarf der Netzkunden anzupassen und ggf. auszubauen sowie zu ertüchtigen. Mehrere Einflussgrößen wirken parallel, aber weitestgehend voneinander unabhängig auf die notwendige Weiterentwicklung des 110kV-Netzes. Die städtebauliche Aufsiedlung im Gebietsbereich Erfurt-Nordost, der beginnende Hochlauf der Verkehrswende (Elektromobilität) und eine starke Nachfrage nach hohen Anschlussleistungen für die Ansiedlung und den Betrieb von Einspeiseerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet führen zu einem deutlichen Anstieg der prognostizierten Gesamtanschlussleistung. Diese Einflussgrößen haben nach Höhe und Anordnung im Netzgebiet einen umfangreichen Anpassungsbedarf bei der Struktur und der Dimensionierung des Hochspannungsnetzes zur Folge. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist daher die Erstellung und Durchführung von Bauplanungsleistungen inkl. Bauüberwachung für die Leistungsbilder (HOAI 2021) Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung für die Errichtung eines neuen Umspannwerks am Standort Erfurt-Stotternheim (Generalplanervertrag). Konkretisierende Angaben zum Planungsumfang sind der Aufgabenstellung zu entnehmen. Die Vergabe soll Ende Q3 2026 abgeschlossen werden. Mit der Planung und den dazugehörigen Maßnahmen ist dann sofort nach Auftragserteilung (ca. September 2026) zu beginnen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Bauplanungsleistungen und Bauüberwachung für ein neues Umspannwerk in Erfurt-Stotternheim.
- Der Auftrag umfasst die Leistungsbilder Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung nach HOAI 2021.
- Es handelt sich um einen Generalplanervertrag mit Beginn der Planung im September 2026.
- Umfangreiche Eignungsnachweise und Referenzen im Bereich Energieinfrastruktur und HOAI-Planung sind zu erwarten.
Die SWE Netz GmbH sucht einen Generalplaner für Bauplanungsleistungen inklusive Bauüberwachung für die Errichtung eines neuen Umspannwerks in Erfurt-Stotternheim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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In diesem Kriterium wird der Angebotspreis bewertet. Gewichtung: 40 % 40 %Preis
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In diesem Kriterium wird das Vorgehen und die Herangehensweise im Projekt bewertet. Gewichtung: 30 % 30 %Qualität
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In diesem Kriterium wird das Projektteam bewertet. Gewichtung: 20 % 20 %Qualität
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In diesem Kriterium wird die Reaktionszeit zum Erreichen der Baustelle bewertet. Gewichtung: 10 % 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis eines Handelsregisterauszugs
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen: Personenschäden: 3 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden: 2 Mio. € (2-fach verfügbar) (Versicherungspolice (Kopie) oder Zusicherungsbestätigung der Versicherungsagentur, dass im Auftragsfall die Versicherung zugesichert wird) (Mindestkriterium)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Russland
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass kein Verstoß gegen § 21 MiLoG vorliegt sowie ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung Mindestlohn
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unternehmensbeschreibung (Unternehmenshistorie, -gründung, Anzahl Festangestellte)
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Gesamtjahresumsatz
Netto-Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils > 250.000,00 € (Mindestkriterium)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerbringung der Leistungsphasen 2 bis 9 in Bezug auf das Leistungsbild "Gebäude" (Mindestkriterium)
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Qualitätsmanagement
Erreichen der Baustelle (zwecks örtlicher Bauüberwachung) innerhalb von max. zwei Stunden, Eigenerbringung der örtlichen Bauüberwachung (Mindestkriterium)
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Qualitätsmanagement
Erstellen der Unterlagen und Projektabwicklung in Projektsprache Deutsch (Mindestkriterium)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über das erforderliche Know-how und die entsprechenden Erfahrungen für den vorgesehenen Leistungsumfang verfügt, sind mindestens zwei, jedoch maximal zehn vergleichbare Referenzen aus den letzten zehn Jahren anzugeben. Die Referenzen müssen Umspannwerksvorhaben betreffen und Planungsleistungen mindestens bis Leistungsphase 4 zum Gegenstand haben. Von den eingereichten Referenzen muss mindestens eine Referenz den Neubau eines Umspannwerks betreffen. Weitere Referenzen können sich ebenfalls auf den Neubau, den Umbau, die Sanierung oder die Erweiterung eines Umspannwerks beziehen. Der Nachweis der örtlichen Bauüberwachung muss ebenfalls mindestens durch eine Referenz nachgewiesen werden. Die Referenzen sind durch den Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften durch die Mitglieder gemein-sam zu erbringen. Sofern Referenzen durch einen Nachauftragnehmer nachgewiesen werden, ist das Formblatt zur Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen (Formblatt 236). Im Rahmen der Referenz für die örtliche Bauüberwachung ist keine Eignungsleihe möglich. Der Nachweis ist dringend durch den Bewerber selbst zu erbringen. Mit jeder Referenz sind folgende Angaben zwingend zu machen: Titel der Referenz Referenzbeschreibung mit möglichst umfassenden technischen Angaben zu: 1. Ausführungsort 2. Projektbeschreibung (technische Angaben, erbrachte Leistungsphasen & Leistungsbilder) 3. Ansprechpartner und Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) des Bewerbers 4. Ausführungszeitraum 5. Auftragswert der Ingenieurleistung 6. Ansprechpartner und Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) des Referenzgebers Die eingereichten Referenzen werden nicht bewertet. Die Prüfung der Referenzen erfolgt ausschließlich dahingehend, ob die vorgelegten Referenzen die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die diese Mindestanforderungen erfüllen, werden, soweit auch die übrigen Eignungsanforderungen (Mindestkriterien) erfüllt sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat im Teilnahmeantrag die erforderlichen Angaben zu den Referenzen selbstständig vorzunehmen. Dabei ist sicherzustellen, dass nur Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Anforderungen erfüllen und die zulässige Anzahl von mindestens zwei und maximal zehn Referenzen eingehalten wird.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Umfassende Kenntnisse zum deutschen Bau- und Vergaberecht sowie den relevanten geltenden technischen Normen in Deutschland (Mindestkriterium)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 08.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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