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Errichtung Kulturzentrum im Zehentstadel des Fuggerschlosses in Babenhausen (Schwaben); Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7+8 (HLS), LPH 1-9, einstufiges offenes Verfahren
Markt Babenhausen · Babenhausen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErrichtung Kulturzentrum im Zehentstadel des Fuggerschlosses in Babenhausen (Schwaben); Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7+8 (HLS), LPH 1-9, einstufiges offenes Verfahren🏆 Ingenieurbüro Walter Spleis · Laupheim
- Ingenieurbüro Walter Spleis · Laupheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Marktgemeinde Babenhausen (Schwaben) plant die Instandsetzung des Zehentstadels, der Bestandteile des Fuggerschloss-Areals ist und der Gemeinde erbbaurechtlich zur Verfügung steht, um hier ein Kulturzentrum zu errichten. Das Gebäude ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung. Der Giebelbau mit einer Bruttogrundfläche von ca. 875 m² besteht aus EG, OG und 4 Dachgeschossen und wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts errichtet. Ein sehr kleiner Bereich ist unterkellert. Das Gebäude steht sowohl unter Denkmal- als auch unter Ensembleschutz. Im Mitelbereich wurden in den 60er Jahren Deckenbalken über EG teilweise entnommen und eine Stahlbetondecke eingebaut, die im Sinne des Denkmalschutzes entfernt werden muss. Es sollen im Erdgeschoss ein Veranstaltungssaal für 359 Personen (aufteilbar im Verhältnis 150/200) und eine Cateringküche, sowie notwendige Nebenräume, wie Toiletten, Garderobe, Stuhl- und Tischlager, Putz und Technikraum untergebracht werden. Abhängig von den Kosten und Finanzmitteln, sollen optional im 1. Obergeschoss Lagerräume für verschieden Vereine und ein Besprechungsraum für 25 Personen (vor allem für den Musikverein) geplant werden. Für eine später Nutzung weiterer Oberschosse soll die Nachrüstung eines Aufzugs planerisch vorgesehen werden. Bei diesem Projekt werden Förderungen u. a. des Bundes und der Städtebauförderung beantragt.Es liegen umfangreiche Unterlagen zu bereits durchgeführten Bestandsuntersuchungen aus den vergangenen Jahren vor (Aufmaß, Massenermittlung, Flächen, dendrochronologische Untersuchung, Tragwerksgutachten inkl. Schadenskartierung, Beurteilung zum vorbeugenden Brandschutz) und eine Machbarkeitsstudie.Die Büros, welche die Voruntersuchungen und die Machbarkeitsuntersuchungen durchgeführt haben, gelten als vorbefasste Bieter. Um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien) 40 %Qualität
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A) Darlegung des vorgesehenen Projekttteams (mit Unterkriterien) 30 %Qualität
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C) Honoarar 30 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Ingenieurbüro Walter Spleis1 Veröffentlichung
- 12.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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