AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Konzession für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die IRLS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Osterholz, Osterholz-Scharmbeck
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Frist (Submission)
- 22.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 75251110 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
Beschreibung
Die Landkreise Osterholz, Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven führen eine gemeinsame Konzessionsausschreibung für den Betrieb und die technische Betreuung der Alarmübertragungsanlage (AÜA) durch. Ziel der Vergabe ist der Aufbau einer einheitlichen, modernen sowie hochverfügbaren und störungsresistenten Infrastruktur für den Alarmempfang über alle drei Gebietskörperschaften hinweg. Damit soll die Ausfallsicherheit der kommunalen Gefahrenabwehr nachhaltig und flächendeckend erhöht werden. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Bereitstellung einer modernen, hochverfügbaren und störungsresistenten technischen Lösung für die Übertragung und Entgegennahme von Brandmeldealarmen. Die Konzessionsgeber planen die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen (Variante 1, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. (Variante 2 und 3, gemäß Systemübersicht Anlage 1). Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der gemeinsamen Integrierten Regionalleitstelle Unterweser-Elbe (IRLS) für die drei beteiligten Gebietskörperschaften.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Nachprüfungsstelle gem. § 21 VOB/A, Hannover
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.