Frist abgelaufen Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 16 Lose
Geändert: Änderung Angebotsfrist (gilt für alle Lose): Ende der Angebotsfrist: Altes Datum: 13.04.2026 10:00:00 Neues Datum: 17.04.2026 10:00:00 Angebotseröffnu…

Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für die Förderzentren Bad Aibling, Brannenburg, Prien, Rosenheim und Wasserburg

Landratsamt Rosenheim · Rosenheim · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen des Förderzentrums Bad Aibling (Los 1 – Los 4), des Förderzentrums Brannenburg (Los 5 – Los 7), des Förderzentrums Prien (Los 8 – Los 11), des Förderzentrums Rosenheim (Los 12) und des Förderzentrums Wasserburg (Los 13 – Los 16) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Förderzentren in beide Richtungen notwendig sind.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Schülerbeförderung für Förderzentren in Bad Aibling, Brannenburg, Prien, Rosenheim und Wasserburg.
  • Die Leistung wird in insgesamt 16 Lose aufgeteilt.
  • Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung des Landratsamtes Rosenheim.
  • Die Beförderung umfasst auch Gepäck wie Schulranzen und Musikinstrumente.

Die Ausschreibung betrifft die Schülerbeförderung für mehrere Förderzentren im Landkreis Rosenheim.

Die Leistung umfasst die Beförderung von Schülern mit Gepäck zwischen Wohnorten und Schulen. Die Vergabe erfolgt in 16 Losen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

CrossBorderLaw

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis nicht einziges Zuschlagskriterium 90 %
    Preis

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

  • Qualität nicht einziges Zuschlagskriterium 10 %
    Qualität

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) • Eintragung in das Berufsregister des Betriebssitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Sonstige-Eigenerklärung Bezug Russland Die Eigenerklärung zu dem Bezug zu Russland (siehe Anlage 2a der Angebotsaufforderung) müssen Bieter beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmer abgeben.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) • Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden als Referenzen auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von Referenzen aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis. • Nennung eines Betriebsleiters/Verkehrsleiters nach BOKraft oder vergleichbar (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist. Diesen Nachweis müssen Bieter/Subunternehmen beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, oder im Falle des Zuschlags nach gesonderter Aufforderung des AG abgeben. • Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (Betriebshof), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 30 Minuten am Einsatzort sein können. • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 7 der Angebotsaufforderung). • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) werden bei der Angabe der Beschäftigungszahl auch akzeptiert Eignungsleihe, Zurechnung von übernommenen Mitarbeitern aus einem früheren Unternehmen oder früherem Beschäftigungsverhältnis, die jetzt für die geforderte Leistung tätig sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass nach § 48 VgV Gespräche mit den Bietern möglich sind, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben. Sollte ein derartiges Aufklärungsgespräch notwendig werden, wird es rechtzeitig vereinbart werden.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). Bei sogenannten Newcomern (mindestens 1 Geschäftsjahr im abgefragten Leistungsbereich tätig) sind der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf das erste Geschäftsjahr anzugeben. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Verlangen des Auftraggebers Bilanzen und Bankerklärungen (Bonitätsauskunft) vorzulegen, die nicht älter als 6 Monate sind. • Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio. € für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen). • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben vorlegen, die nicht älter als 6 Monate sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

    • Frist 17.04.2026 Änderung Angebotsfrist (gilt für alle Lose): Ende der Angebotsfrist: Altes Datum: 13.04.2026 10:00:00 Neues Datum: 17.04.2026 10:00:00 Angebotseröffnung ab: Altes Datum: 13.04.2026 10:05:00 Neues Datum: 17.04.2026 10:05:00 aktuell
    • Frist 13.04.2026 Original-Veröffentlichung
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.578 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 460.000 €
Median 1.007.283 €
Oberes Quartil 4.476.340 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landratsamt Rosenheim · Rosenheim

Stammdaten
Angebotsfrist 13.04.2026, 10:05 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer RO-GWB6
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Landratsamt Rosenheim
Standort Rosenheim, Bayern
Veröffentlicht 12.03.2026
CPV-Code 60130000
Transportdienste (Was ist das?)
Lose 16 (max. 4 bewerbbar · max. 4 gewinnbar)
Erfüllungsort Rosenheim
Laufzeit 01.09.2026 – 26.07.2030
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 91 Tage
Frist für Rückfragen 09.04.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 424.603 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.881 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -11%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landratsamt Rosenheim. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →