AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabeverfahren Verkehrsvertrag Elektro-Netz Niedersachsen-Ost 2 (ENNO 2). Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Linien RE 30 Wolfsburg Hbf - Hannover Hbf und RE 50 Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf - Hildesheim Hbf - Elze (Han).
Stammdaten
- Auftraggeber
- Regionalverband Großraum Braunschweig, Braunschweig
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60210000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die zu vergebenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) umfassen die Linien RE 30 Wolfsburg Hbf - Hannover Hbf und RE 50 Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf - Hildesheim Hbf - Elze (Han). Die SPNV-Leistungen sind mindestens im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 zu erbringen. Die Auftraggeber haben das Recht, die Vertragslaufzeit und damit die Leistungszeit einseitig um bis zu zwei Fahrplanjahre zu verlängern (Verlängerungsoption). Die SPNV-Leistungen haben einen Gesamtumfang von ca. 2.900.000 Zugkilometern/Jahr in der Betriebsstufe 1 und ca. 3.100.000 Zugkilometern/Jahr in der Betriebsstufe 2. Bei Ausübung der Option Halbstundentakt Braunschweig – Hildesheim erhöht sich der Leistungsumfang um ca. 130.000 Zugkilometer/Jahr. Die Leistungen sind mit den vorhandenen und im Bestandsnetz eingesetzten Elektrotriebzügen sowie mit neu beschafften Elektrotriebzügen aus dem Fahrzeugpool der Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig GmbH zu erbringen, wobei jeweils die bestehende herstellerbasierte Instandhaltung zu nutzen ist.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 14.12.2025
- Ende
- 11.12.2038
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- metronom Eisenbahngesellschaft mbH
- Vertragsabschluss
- 01.07.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 19.06.2024
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.