AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNSHZ3D/documents) · Abgerufen am 16.08.2026 08:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1a9e7808-5101-4b29-95fb-a2ad1aa55fee/

Neue "Hamburg - Erleben und Sparen" App

Notice-ID: 1a9e7808-5101-4b29-95fb-a2ad1aa55fee · Procedure-ID: a556bac7-881f-47cf-8857-702f4a8df5b9

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburg Tourismus GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
19.06.2024
Frist (Submission)
23.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hamburg Tourismus GmbH betreibt seit mehreren Jahren erfolgreich die mobile App 'Hamburg - Erleben & Sparen' für iOS und Android. Die bisher native App soll nun neu entwickelt werden - idealerweise soll als technische Basis das Cross-Plattform-Framework Flutter (Plattformen: iOS, Android) verwendet werden. Für die technische Umsetzung sucht die Hamburg Tourismus GmbH mit der vorliegenden Ausschreibung einen geeigneten Umsetzungspartner. Ziel ist es, die App zeitnah mit einem neuen User Interface, aber dem bestehenden Funktionsumfang, neu aufzusetzen und zu launchen. Im Anschluss daran soll die App mit neuen Funktionen stetig weiterentwickelt werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 MONTHS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Finanzbehörde - Vergabekammer (FB VK), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).