AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18dcfacd4d6-51e081a8d97175dd) · Abgerufen am 22.09.2026 01:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1aa8efd8-1147-4c81-a9b3-05eacdc08712/

Fachplanung Technische Ausrüstung (ALG 5)

Notice-ID: 1aa8efd8-1147-4c81-a9b3-05eacdc08712 · Procedure-ID: 393d14a1-2225-471d-8975-9b9838681d67

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe, Bad Nauheim
Veröffentlicht
14.06.2024
Frist (Submission)
15.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
273.726 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für den Gebäudekomplex des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ist gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 6 HBKG aufgrund der örtlichen Erfordernisse eine Gebäudefunkanlage einzurichten und auf Stand der Technik zu halten. Nicht zuletzt um die Anforderungen nach § 14 Abs. 1 HBO zu ermöglichen, wird bereits eine Gebäudefunkanlage im PEI betrieben. In Hessen werden Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) sukzessive von analog auf digital umgestellt. Die Bestandsliegenschaft des PEI liegt in Langen im Kreis Offenbach, in dem die Umstellung auf digitalen BOS-Funk bereits erfolgt ist. In Konsequenz hierzu sind die zwölf Bestandsgebäude des PEI mit Digitalfunktechnik technisch so auszurüsten, dass im Brandfall Feuerwehreinsätze gewährleistet werden können. Ziel dieses Verhandlungsverfahrens ist die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung (in Anlehnung an Teil 4 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 15 HOAI) betreffend die digitale Objektfunkversorgung.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).