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Linienbündel Stadtverkehr Bad Homburg v. d. Höhe und Stadtverkehr Friedrichsdorf - Busverkehrsleistung / Subunternehmerleistung im öffentlichen Nahverkehr
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe · Hessen
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Linienbündel Stadtverkehr Bad Homburg v. d. Höhe und Stadtverkehr Friedrichsdorf, Busverkehrsleistung / Subunternehmerleistung im öffentlichen Nahverkehr
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzung der Informationen hinsichtlich der verkürzten Teilnahmeantragsfrist in Abschnitt "Verfahren" --> "Zusätzliche Informationen", Ziff. 1 (BT-300).
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung eines Linienbündels für Busverkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr der Städte Bad Homburg v.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2036
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Gegenstand der Wertung ist der Netto-Angebotspreis ausweislich der Anlage B zum Angebotsschreiben "Preisblatt" bezogen auf die gesamte Betriebslaufzeit. Details s. mit Abschnitt 17. der "Aufforderung zur Angebotsabgabe...".
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Fahrzeuge 15 %Qualität
Mindestanforderungen Fahrzeuge (vgl. "Anlage_5b_Mindestanforderungen-Fahrzeuge_kann"); Details s. Ziff. 7.B. i. V. m. Abschnitt 17. der "Aufforderung zur Angebotsabgabe..."
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Konzept 15 %Qualität
Betriebsvorbereitungskonzept und Betriebsdurchführungskonzept; Details s. Ziff. 7.C. i. V. m. Abschnitt 17. der "Aufforderung zur Angebotsabgabe..."
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Vgl. Ziff. 8.1 "Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe und Bewerbungsbedingungen": Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
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Eintragung Handelsregister
Vgl. Ziff. 8.1 "Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe und Bewerbungsbedingungen": Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vgl. Ziff. 8.2 "Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe und Bewerbungsbedingungen": 1. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Teilnahmeantragsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. ---------------- 2. Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bewerber zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Teilnahmeantragsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen. ---------------- Vgl. Formulare "Erklärung_Artikel5k_2022-576" und "Erklärung_Artikel5k_2022-576_EL-NU-L": Als Auswirkungen des 5. Sanktionspakets gegen Russland sind aufgrund der EU-Verordnung 2022/576Erklärungen zu eventuell bestehenden Verbindungen mit Russland (Personen, Unternehmen, Lieferanten,...)abzugeben. Es sind die entsprechenden Eigenerklärungen (2 Teile) zu Art. 5k der o. g. EU-Verordnung mit dem Angeboteinzureichen. ---------------- Sonstige Nachweise - sofern einschlägig: Eignungsleihe: Falls ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen (Eigenerklärung). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bewerber über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bewerber in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften gleichermaßen.
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Gesamtjahresumsatz
Eintragung in Formblatt 124-Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vgl. Ziff. 8.3 "Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe und Bewerbungsbedingungen": Angabe von im "Rollgeschäft" erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2022, 2023, 2024). Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bewerbern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen jeweils geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im "Rollgeschäft". Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bewerbergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. ---------------- 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe "Angabe im "Rollgeschäft" erbrachte Busverkehrsleistungen [...]": Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches den Teilnahmeantrag abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den "Gesellschaftern" des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. ---------------- 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe "vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz": Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 1 Mio. Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 25 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 3 zum Teilnahmeantragsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden). Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber sich für den Nachweis "Referenzen" eines "Dritten" als "Eignungsleihgeber" bedienen, so muss der Eignungsleihgeber während der Betriebslaufzeit gemäß § 17 Abs. 1 Verkehrsvertrag die Leistung in mindestens der Höhe der geliehenen Referenzleistung zur Erreichung der Mindestanforderung erbringen. D. h. der Eignungsleihgeber muss für die ausschreibungsgegenständliche Leistung während der Betriebslaufzeit kontinuierlich mindestens die Nutzwagenkilometer p.a. erbringen, die in der Eignungsleihe benannt sind. Gleiches gilt für die Anzahl der in der Eignungsleihe benannten Anzahl an Fahrzeugen. Die Anforderungen an die Eignungsleihe gem. § 47 SektVO sind vom Bewerber und Eignungsleihgeber zu erfüllen. Alternativ kann die Referenzleistung gem. den o.g. Mindestanforderungen an die Referenz auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die den Teilnahmeantrag abgegeben, insbesondere als Bewerbergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Referenzleistung durch mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses erbracht wird.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Vgl. Ziff. 8.3 "Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe und Bewerbungsbedingungen": Bescheinigung der "fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen", nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 "Fachliche Eignung", § 4 "Fachkundeprüfung", § 6 "Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 "Anerkennung leitender Tätigkeit"). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird. ---------------- Hinweis zur Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber sich für den Nachweis "fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [...]" eines "Dritten" als Eignungsleihgeber bedienen, so muss der Eignungsleihgeber die Anforderungen des Art. 8 VO (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Die fachkundige Person muss hierbei beim Bewerber angesiedelt sein. Eine "Gefälligkeit" ist nicht ausreichend. D. h. die fachkundige Person muss beim Bewerber tätig / in den Betrieb eingegliedert sein und für den Fall der Beauftragung die ausschreibungsgegenständliche Leistung organisieren. Der Nachweis erfolgt z. B. durch die Vorlage eines nicht anonymisierten, ggf. bezüglich der Vergütung geschwärzten Arbeitsvertrages, verbunden mit der Erklärung, dass dieser während der Betriebslaufzeit der vertragsgegenständlichen Leistung erbracht wird. Alternativ kann die "fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen [...]" gem. den o. g. Mindestanforderungen an die Fachkunde auch durch einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die den Teilnahmeantrag abgegeben, insbesondere als Bewerbergemeinschaft, erbracht werden, so dass die Fachkunde bei mindestens 1 Unternehmen des Zusammenschlusses vorliegt.
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Nachunternehmer-Anteil
Vorlage des Formblatts VHB 235 sowie Eintragung in Formblatt 124-Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Sicherheit & Versorgung
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Vorlage der Datenschutzerklärung nach DSGVO
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig,wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 19.03.2026 Ergänzung der Informationen hinsichtlich der verkürzten Teilnahmeantragsfrist in Abschnitt "Verfahren" --> "Zusätzliche Informationen", Ziff. 1 (BT-300). aktuell
- Frist 19.03.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 180 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Transdev Rhein-Main GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 239 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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