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Generalsanierung Schwimmhalle Gesamtschule Hollfeld
Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld · Bayreuth · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 3: lufttechnische Anlagen, LPH 5-8 HOAI)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird Fachplanung für die technische Ausrüstung (lufttechnische Anlagen, LPH 5-8 HOAI) im Rahmen der Generalsanierung einer Schwimmhalle.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
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Qualität 35 Pkt.
Konzept zur Baupräsenz. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
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Qualität 25 Pkt.
Konzept zur Herangehensweise. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: - Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der Gesamtjahresumsatz und der Umsatz im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ in den vergangenen drei Geschäftsjahren angegeben werden. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Ein Mindestumsatz wird nicht gefordert. - Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € für Personenschäden und 2,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) je Versicherungsfall oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlags zu schließen. Der Versicherungsschutz muss jeweils 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei einer Projektversicherung ist es ausreichend, wenn die Versicherungssumme 2-fach für die gesamte Laufzeit zur Verfügung steht. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn der Versicherungsnachweis für ein gesamtschuldnerisch haftendes Mitglied der Bietergemeinschaft in voller Höhe geführt wird oder für mehrere gesamtschuldnerisch Haftende so, dass sich in der Summe der vorgelegten Versicherungsnachweise eine Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR ergibt. Die Erklärung darf am 02.07.2026 höchstens ein Jahr alt sein. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Vorlage zweier Referenzen, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und sich auf unterschiedliche Projekte beziehen: - Referenz 1: Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ i. S. v. § 53 ff. HOAI in der Anlagengruppe 3 für eine Sanierung eines Sonderbaus i. S. v. Art. 2 Abs. 4 BayBO der Honorarzone II oder höher für einen öffentlichen Auftraggeber und anrechenbaren Herstellkosten in der Kostengruppe 430 von mindestens 500.000 € netto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 5 - 8 nach HOAI er-bracht worden sein. Die Fertigstellung der Leistungsphase 8 muss nach dem 02.07.2021, aber vor dem 02.07.2026 erfolgt sein. - Referenz 2: Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ i. S. v. § 53 ff. HOAI in der Anlagengruppe 3 für eine Sanierung oder einen Neubau eines Sonderbaus i. S. v. Art. 2 Abs. 4 BayBO der Honorarzone II oder höher für einen öffentlichen Auftraggeber und anrechenbaren Herstellkosten in der Kostengruppe 430 von mindestens 300.000 € netto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 5 - 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung der Leistungsphase 8 muss nach dem 02.07.2021, aber vor dem 02.07.2026 erfolgt sein. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie mittels Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) zu führen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB. - Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Der Bieter erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn mindestens eine der für die konkrete Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen Personen berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „staatliche geprüfter Techniker“ oder „Meister“ der Fachrichtung Lüftungs-, Klima- oder Versorgungstechnik zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Nachweis ist durch die Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Nachweis über Eintragung in Ingenieurliste oder Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung) oder auf andere Weise zu führen und mit dem Angebot vorzulegen. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe der maßgeblichen Mitarbeiter der an dem Angebot teilhabenden Unternehmen, sowie Benennung der (Teil-)Projektleiter und deren Stellvertreter. Es wird auf die geforderte Berufsqualifikation unter "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" verwiesen. Für Mitarbeiter von Unterauftragnehmer gilt: Soweit die entsprechenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, können die Angaben auf Nachforderung der Vergabestelle auch nach Ablauf der Angebotsfrist nachgereicht werden. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Erklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte, Ingenieure, Techniker und Meister. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Erklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Nachunternehmer-Anteil
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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