AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Beräumung, Holzung und Kulturpflege Innenkippe Spreetal
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
- Veröffentlicht
- 09.05.2026
- Frist (Submission)
- 08.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 754.300 €
- Rahmen-Maximum
- 905.160 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Beräumung, Holzung und Kulturpflege auf Kippenflächen, im Wasser und an Uferbereichen von Restlöchern, Freihalten von Banketten und Lichtraumprofilen an Wegen Die Beauftragung der konkreten Leistungen erfolgt durch einen separaten auftragsbezogenen Leistungsabruf zur Rahmenvereinbarung sowie durch Einweisungen vor Ort durch den AG. Die Leistungserbringung erfolgt diskontinuierlich entsprechend der jeweiligen Leistungsabrufe durch den AG. Das Leistungsvolumen ist unverbindlich, ein Anspruch auf den Gesamtumsatz besteht nicht. Der Ansatz gilt der Angebotsauswertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Spezielle Geräteanforderungen entsprechend der Vorgaben in Texthinweisen der Leistungsbeschreibung und in Leistungspositionen sind zu beachten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 31.10.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.