AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1ad80b54-db0f-41fd-acf3-211f5649f8b6) · Abgerufen am 11.09.2026 12:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1ad80b54-db0f-41fd-acf3-211f5649f8b6/

Ern. VST Hervest-Dorsten, Str. 2236

Notice-ID: 1ad80b54-db0f-41fd-acf3-211f5649f8b6 · Procedure-ID: f905bda3-9fe8-4788-a45f-70b209d5dd06

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), Berlin
Veröffentlicht
23.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen des Projektes Niederrhein-Münsterland-Netz der Tranche 2 soll die VST Hervest-Dorsten erneuert werden. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Bauleistung. Folgende Maßnahmen sind an der VST Hervest-Dorsten geplant: - Verlängerung des Außenbahnsteigs von 116 m auf 125 m - Aufhöhung der bestehenden Bahnsteigkante von 38 cm ü. SO auf 76 cm ü. SO - Rückbau Bahnsteigdach - Sanierung der bestehenden PU inkl. Treppenanlage und Herstellung eines neuen Aufzuges - Aktualisierung der Bahnsteigausstattung - Anpassung der zusammenhängenden Anlagen

Vertragslaufzeit

Beginn
05.02.2026
Ende
31.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Stricker Rose Rail GmbH
Vertragsabschluss
23.01.2026
Zuschlagsentscheidung
12.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).