AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1aeaa714-a53c-4874-ad3c-d40181d04c52) · Abgerufen am 29.09.2026 05:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1aeaa714-a53c-4874-ad3c-d40181d04c52/

Microsoft Unified Support Vertrag fürs StMUV

Notice-ID: 1aeaa714-a53c-4874-ad3c-d40181d04c52 · Procedure-ID: 798f7795-de4d-4252-b619-8b4d2a1bce68

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt, Augsburg
Veröffentlicht
24.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
231.939 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für den laufenden Betrieb der Clientumgebung im Geschäftsbereich ist die Arbeitsgruppe IT-Betrieb zuständig. Die Arbeitsgruppe ist für Bewertung, Vorbereitung und Konzeptionierung der Einführung der veröffentlichten Aktualisierungen zuständig. Für die Aufgabenerfüllung ist eine Unterstützung durch den Hersteller Microsoft dringend erforderlich. Deshalb ist erneut der Abschluss eines Microsoft Unified Support Vertrags unentbehrlich.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.01.2025
Ende
19.01.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Microsoft Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
20.01.2025
Zuschlagsentscheidung
14.01.2025
Angebotsspanne
231.939 – 231.939 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).