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Gemeinde Kammeltal - Vergabe HLF 20
Gemeinde Kammeltal · Kammeltal · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Beschreibung
Die Gemeinde Kammeltal schreibt die Beschaffung eines HLF 20 europaweit nach den einschlägigen Vorschriften der VgV sowie des GWB aus.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Frist zur Abgabe eines Angebotes wurde bis zum 30.5.2025, 10:00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Dieses Vergabeverfahren wird nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durch- geführt. Hieraus ergeben sich - neben dem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen - auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen dieses Formulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" (kurz: Formular) ergänzt werden. Der Begriff "Bieter" umfasst - soweit die "Bietergemeinschaft" nicht ausdrücklich Erwähnung findet - sowohl den "Einzelbieter" als auch die "Bietergemeinschaft".“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- enthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutsch- land hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsver- letzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfüg- baren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegen- über dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sons- tigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan- trags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner- halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be- kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab- lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga- beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan- gen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht
1 Veröffentlichung
- 29.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 260 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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