AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 14:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1b1d57e2-21ee-40ff-aa86-6ecccdc88c78/

WBD 2025-0161 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 192 Stück Abfallsammelbehältern in der Variante "Halbunterflur

Notice-ID: 1b1d57e2-21ee-40ff-aa86-6ecccdc88c78 · Procedure-ID: 65e77e48-ef3d-4643-8928-28e7064a71a6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
Veröffentlicht
13.03.2025
Frist (Submission)
15.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44613800 — Baumaterialien
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 192 Abfallsammelbehältern in der Variante Halbunterflur. Abrufauftrag für den voraussichtlichen Leistungszeitraum vom 01.07.2025 - 30.06.2027: 40 Stück Halbunterflurbehälter mit Schüttschwingen 10 Stück Halbunterflurbehälter mit Schüttschwingen (2-Kammer Modell) 92 Stück Halbunterflurbehälter mit Einwurfklappen 50 Stück Halbunterflurbehälter mit Pendelklappen 192 Stück Einbaurahmen mit Einlegeblech Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Halbunterflurbehältern und Einbaurahmen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).