AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 02:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1b3d0ac6-4041-4dd1-9342-3a3df2f5c5bf/

Buchungs-und Abrechnungskern für ein Kontokorrentsystem

Notice-ID: 1b3d0ac6-4041-4dd1-9342-3a3df2f5c5bf · Procedure-ID: ab27d7d6-1e9d-4056-8f28-e57526ad77ec

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Stammdaten

Auftraggeber
KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
12.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung eines regelbasierten Buchungs- und Abrechnungskerns für die Entwicklung von Kontokorrent Neu. Die KfW möchte das bestehende Nebenbuchhaltungssystem ORAG ablösen. In der angestrebten Ziellösung müssen alle Konten- und Nebenbuchhaltungssachverhalte des bestehenden Systems in zwei neue Zielsysteme überführt werden. Konten mit Kontrahentenbezug werden in das KK-Neu System, Konten ohne Kontrahentenbezug sowie Konten aus dem Betriebsbereich werden in ein SAP/GNB (Generisches Nebenbuch) überführt. Für den ersten Sachverhalt, Konten mit Kontrahentenbezug verfolgt die KfW einen hybriden Ansatz. Das neue KK-System wird als Eigenentwicklung umgesetzt. Dies beinhaltet die Teile des Frontends (u.a. Anzeige-, Erfassungsmasken, etc.), die Teile des Backends (u.a. Ausleitungsschicht zu abnehmenden Systemen) sowie das interne und externe Reporting. Für den Teil des Buchungs- und Abrechnungskerns wird eine marktgängige Standardlösung vorgesehen. Dies ist Inhalt und Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Ziel der KfW besteht darin, eine zukunftssichere Lösung für den Betrieb der Nebenbuchhaltung zu etablieren. Diese Lösung soll die Weiterentwicklungen im Markt und in der Regulatorik berücksichtigen und adaptieren können. Der Buchungs- und Abrechnungskern muss der KfW vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die erforderliche Konfiguration und Parametrisierungen für das KfW-spezifische Produktportfolio sind entsprechend vorzunehmen. Bei der Weiterentwicklung der Standard-Software hat der Auftragnehmer die KfW in möglichst weitem Maße die Möglichkeit der Mitgestaltung einzuräumen. Der Auftragnehmer liefert entsprechend der Leistungsbeschreibung die geforderten Inhalte der Kapitel 1-8. Insbesondere: - Stellt er der KfW einen Buchungs- & Abrechnungskern gemäß beschriebenen fachlichen und technischen Anforderungen in Kapitel 2 zur Verfügung. - Überlässt er der KfW die dazu benötigte Standard- und sofern erforderlich die entwickelte Individualsoftware, wie in Kapitel 3 beschrieben. - Liefert die Dokumentation gemäß Kapitel 4 mit notwendigen Informationen zur Installation und Inbetriebnahme, zur Nutzung, Instandhaltung und zum Betrieb der Software. - Führt, wie in Kapital 5 genannt, gemeinsam mit der KfW Anpassungen am System durch, um die KfW internen fachlichen und technischen Besonderheiten abzubilden. - Pflegt die überlassene Software, wie in Kapitel 6 beschrieben. - Schult die KfW internen Mitarbeiter in der Anwendung der Software gemäß Kapitel 7. - Leistet Beratung sowie fachliche und technische Unterstützung während aller Phasen des Software-Einsatzes nach Maßgabe des Kapitels 8. Auf die konkrete Leistung sowie die speziellen technischen und fachlichen Anforderungen für diesen Ausschreibungsgegenstand wird in der "Leistungsbeschreibung" sowie in der Anlage zur Leistungsbeschreibung „Muss- und Kann-Kriterien“ näher eingegangen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).