AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY10C0F2KF/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 06:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1b494087-2fbe-43e2-a8bd-61681dac6a41/

BLB NRW NL K/ Uni Bonn/ K-Uni BN Grundinstandsetzung Geologie/ Gerüst

Notice-ID: 1b494087-2fbe-43e2-a8bd-61681dac6a41 · Procedure-ID: 857f3289-8ee5-4179-b0c0-a7104b4037b8

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Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln, Köln
Veröffentlicht
31.10.2023
Frist (Submission)
01.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gerüst im Außen- und Innenraum - Erstellen Abbau Arbeitsgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 2kN/m2 SW06 H1 2560,00 m2 - Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Standgerüst längenorientiert 2kN/m2 SW06 H1 2560,00 m2Wo - Erstellen Abbau Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 2kN/m2 SW06 H1 Dachfanggerüst 287,00 m2 - Seitenschutz alle Gerüstlagen aufbauen entfernen 4Wo 6Lagen H 18m 938,00 m - Erstellen Abbau Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüst flächenorientiert 2kN/m2 4zusätzl.Lagen H1 Fanggerüst oberste Fanglage innen, 91 m3

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2024
Ende
01.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 DAYS
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).